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Im Rahmen der flankierenden Massnahmen II (FLAM II) zur Personenfreizügigkeit kam es per 01.04.2006 zu Gesetzesänderungen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) sowie den dazugehörigen Verordnungen. Seit diesem Zeitpunkt sind auch Schweizer Personalverleihunternehmen und ausländische Betriebe mit Einsätzen, welche allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE-GAV) unterstehen, zur Bezahlung von Berufs- und Vollzugskostenbeiträgen verpflichtet.
Infolge dieser Neuregelung haben sich im Sommer 2006, eigens zum Einzug dieser Beiträge, 11 Branchen mit AVE-GAV – unter dem Namen InkassoPool – zusammengeschlossen und das Inkasso beim GIMAFONDS (Berufsbeitrag für das Maler- und Gipsergewerbe) angegliedert.
Seither sind dem InkassoPool noch weitere Gewerbe beigetreten. Und einzelne Branchen haben uns mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Dazu gehört zum Beispiel das Inkasso von Beiträgen für den vorzeitigen Altersrücktritt bei Personalverleihern.
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