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Gesetzliche Bestimmungen
Rundschreiben

Personalverleiher

GAV Personalverleih

Mit Entscheid vom 13.12.2011 hat der Bundesrat den GAV Personalverleih per 01.01.2012 allgemeinverbindlich erklärt (siehe Medienmitteilung Bundesrat). Leider ist bezüglich der Umsetzung noch einiges unklar. Des weiteren ist in der AVE eine Übergangsfrist von 3 Monaten festgehalten. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie im Februar oder März 2012 schriftlich informieren.