GAV Personalverleih
Mit Entscheid vom 13.12.2011 hat der Bundesrat den
GAV Personalverleih per 01.01.2012 allgemeinverbindlich erklärt
(siehe Medienmitteilung
Bundesrat). Leider ist bezüglich der Umsetzung noch einiges unklar.
Des weiteren ist in der AVE eine Übergangsfrist von 3 Monaten festgehalten.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie im Februar oder März 2012 schriftlich informieren.