Für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes swissstaffing erfolgt das Inkasso der Vollzugs- und
Weiterbildungsbeiträge durch:
Ausgleichskasse swisstempcomp
Sumatrastrasse 15
Postfach 324
8042 Zürich
Tel. 044 258 84 75
Fax 044 258 83 83
117@consimo.ch
Für Nichtmitglieder des Arbeitgeberverbandes swissstaffing erfolgt das Inkasso der Vollzugs- und
Weiterbildungsbeiträge durch:
Beiträge für den vorzeitigen Altersrücktritt
Beachten Sie, dass die Beiträge für den vorzeitigen Altersrücktritt (FAR / VRM / KVP) unabhängig ob Verbands- oder
Nichtverbandsfirma bei den gleichen Stellen wie bis anhin abzurechnen sind.
Für den Einzug der Beiträge des vorzeitigen Altersrücktritt der nachstehenden Branchen sind
wir vom InkassoPool zuständig: