Der schweizerische Bundesrat hat in Gesamtarbeitsverträgen folgender Branchen eine
Kautionspflicht für allgemeinverbindlich erklärt:
Gebäudetechnik
Gerüstbau
Isoliergewerbe
Maler- und Gipsergewerbe
Dies hat zur Folge, dass sämtliche Arbeitgeber dieser Branchen, welche Ihr Firmendomizil im
geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des jeweiligen GAV haben sowie sämtliche in- und
ausländischen Arbeitgeber dieser Branchen, welche im geografischen (räumlichen) Geltungs-
bereich des jeweiligen GAV Arbeiten ausführen, verpflichtet sind, eine Kaution zu leisten.
Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze
Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich
erklärten Gesamtarbeitsverträgen mit einer Kautionspflicht die auf diesen Aufgabenkreis
spezialisierte «Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS» mit der Umsetzung der
einzelnen Kautionspflichten beauftragt. Weitere Angaben zum Thema Kautionspflicht finden Sie
unter:
Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS
Grammetstrasse 16
CH-4410 Liestal
Tel: +41 (0)61 927 64 45
Fax: +41 (0)61 927 64 47
Mail:
kaution@zkvs.ch
Internet: www.zkvs.ch