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Entsendebetriebe

Kaution


Der schweizerische Bundesrat hat in Gesamtarbeitsverträgen folgender Branchen eine Kautionspflicht für allgemeinverbindlich erklärt:

  • Gebäudetechnik
  • Gerüstbau
  • Isoliergewerbe
  • Maler- und Gipsergewerbe
  • Dies hat zur Folge, dass sämtliche Arbeitgeber dieser Branchen, welche Ihr Firmendomizil im geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des jeweiligen GAV haben sowie sämtliche in- und ausländischen Arbeitgeber dieser Branchen, welche im geografischen (räumlichen) Geltungs- bereich des jeweiligen GAV Arbeiten ausführen, verpflichtet sind, eine Kaution zu leisten.
    Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen mit einer Kautionspflicht die auf diesen Aufgabenkreis spezialisierte «Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS» mit der Umsetzung der einzelnen Kautionspflichten beauftragt. Weitere Angaben zum Thema Kautionspflicht finden Sie unter:
    Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS
    Grammetstrasse 16
    CH-4410 Liestal

    Tel: +41 (0)61 927 64 45
    Fax: +41 (0)61 927 64 47
    Mail: kaution@zkvs.ch
    Internet:
    www.zkvs.ch